Die VEDES AG hat mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH die Gewährung einer stillen Beteiligung in Höhe von insgesamt 5 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2028 unterzeichnet. Die zufließenden Mittel sollen für die Digitalisierung und die Erweiterung eines Omnichannel-Vertriebs verwendet werden. Die stille Beteiligung bringt einige Veränderungen für die VEDES AG und ihre jetzige Finanzierungsstruktur mit sich, denn sie ist nachrangig zu den Ansprüchen der anderen (erstrangigen) Gläubiger der VEDES AG und somit auch der Inhaber der Anleihe 2017/22 (ISIN: DE000A2GSTP1). Sie ist somit als wirtschaftliches Eigenkapital aus Sicht der anderen Fremdkapitalgeber zu betrachten, die den Bedingungen der Beteiligung erst noch zustimmen müssen.
Bedingungen der stillen Beteiligung
Konkret: Die stille Beteiligung der BayBG steht noch unter dem Vorbehalt, dass der VEDES ein erweiterter Kontokorrentrahmen von insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt wird und dass die ausstehende Anleihe 2017/22 in Höhe von 12,5 Mio. Euro bis zum 17. November 2026 verlängert wird. Sollten ...
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