Wie lange dürfen Auskunfteien wie die SCHUFA Informationen verwerten, die sie aus dem amtlichen Portal zur Bekanntmachung von Insolvenzen gewonnen hat? Das musste nun das OLG Schleswig in einem Fall klären, in dem die SCHUFA den Datenbestand erst nach drei Jahren löschen wollte. Nachdem über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war, erteilte ihm das zuständige Amtsgericht schließlich am 11.09.2019 die Restschuldbefreiung. Diese Information wurde im amtlichen Internetportal ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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