Bietet ein Supermarkt auf dem Kundenparkplatz eine Ladesäule für E-Autos, muss er sich dennoch an das Ladenöffnungsgesetz halten und darf nicht sonntags öffnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (AZ: 4 L 162/21). Geklagt hatte die Betreiberin eines Bio-Supermarkts, die wegen der Ladesäule auf dem Parkplatz eine Ausnahme in dem Gesetz nutzen wollte. Tankstellen dürfen auch an Sonn- ...Den vollständigen Artikel lesen ...