Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Wiener Privatbank SE rechtskräftig zur Zahlung einer Geldstrafe von 154.000 Euro verdonnert, weil sie gegen das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz verstoßen hat. Konkret wurde bei einem Hochrisikokunden die erforderliche Sorgfaltspflicht nicht eingehalten und die "Feststellung und Überprüfung sämtlicher Eigentümer" unterlassen. Bei Kunden in der höchsten Risikoklasse ...Den vollständigen Artikel lesen ...