Die beiden Fluggesellschaften hatten das Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Mio. Euro zur Entschädigung der AUA für Einbußen durch die Coronakrise vor dem EU-Gericht angefochten. Die EU-Richter urteilten am Mittwoch, dass die Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. Ryanair und Laudamotion beanstandeten, dass die EU-Kommission mögliche Beihilfen an oder von der deutschen AUA-Mutter Lufthansa ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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