Die Arbeiten an Teslas Gigafabrik können weitergehen: Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat zwei Beschwerden gegen Zulassungen für den Versuchsbetrieb bestimmter Anlagen abgeschmettert. Sie waren unzulässig. Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin/Brandenburg hat in seiner Entscheidung von heute zwei Eilanträge von Umweltschutzverbänden zurückgewiesen. Der Nabu Brandenburg und die Grüne Liga Brandenburg wollten damit vorzeitige Anlagentests von Tesla unterbinden lassen. Sie fochten die entsprechende Genehmigung zunächst vor dem Verwaltungsgericht Franfurt (Oder) an - allerdings ohne ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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