
DJ Ministerium: Anträge auf Neustarthilfe Plus können gestellt werden
BERLIN (Dow Jones)--Ab sofort können Direktanträge auf die Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 gestellt werden, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Die Hilfen richten sich an Betroffene mit coronabedingte Umsatzeinbußen, die aufgrund geringer Fixkosten kaum von der Überbrückungshilfe III Plus profitieren.
Damit können Unternehmen und Soloselbstständige, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, weiterhin umfassende staatliche Unterstützung erhalten. Die Direktanträge können auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet jedoch erst in wenigen Wochen.
Die Bundesregierung hatte Mitte Juni die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.
Im dritten Quartal erhöht sich bei der Neustarthilfe Plus die Unterstützung für Soloselbstständige von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.
Wie bisher können neben Soloselbstständigen (mit oder ohne Personengesellschaft) auch kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein. Die Neustarthilfe Plus wird - wie die Neustarthilfe - als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet
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July 16, 2021 04:10 ET (08:10 GMT)
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