Ein böses Foul hat sich zuletzt der Medienkonzern Sport1 Medien geleistet. Da das Unternehmen nach Einschätzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz Bafin, gegen die Marktmissbrauchsverordnung verstoßen hat, verhängte diese ein saftiges Bußgeld im niedrigen sechsstelligen Bereich. Konkret lag der Sanktion ein Verstoß gegen Artikel 17 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung ...Den vollständigen Artikel lesen ...