Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig - VEDES AG wird zweite Gläubigerversammlung einberufen. Die Abstimmung ohne Versammlung zwischen dem 24. und 26. Juli betreffend die VEDES-Anleihe 2017/22 (ISIN: DE000A2GSTP1) war nicht beschlussfähig, da das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens (25 Mio. Euro) nicht erreicht wurde. VEDES wird deshalb seine Anleihegläubiger zur Teilnahme an einer zweiten Gläubigerversammlung einladen, die im September 2021 ...
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