DJ EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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30.07.2021
Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 6. September 2021, um 14:00 Uhr
MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der
Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung (iSd der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können
daher nicht physisch anwesend sein.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die außerordentliche Hauptversammlung am
6. September 2021 ab 14:00 Uhr im Internet unter http://www.a1.group/de/ir/ao-
hauptversammlung-2021 verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit
gem. § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung
ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung
(§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).
Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts,
Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und
Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen,
"besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung
& Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an
fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden.
Bitte beachten Sie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),
die Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.a1.group/de/ir/
ao-hauptversammlung-2021 finden.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt:
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes.
Informationen für unsere Aktionäre
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group stehen Ihnen
zur Verfügung:
1. der vollständige Text dieser Einberufung;
2. Einberufungsverlangen des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG;
3. Beschlussvorschlag des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG;
4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen
Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular;
5. Lebenslauf und Erklärung der Kandidatin gemäß § 87 Abs 2 AktG;
6. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in
Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 18. August 2021 (19. Tag vor
der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations,
1020 Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein.
Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 26. August 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040
oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien,
Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an ao.hauptversammlung.2021@a1.group) zu
senden.
Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang
veröffentlichen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde;
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits
veröffentlicht wurde;
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000
Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt.
Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der
Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher
Sprache zu übermitteln.
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei
Beschlussvorschlägen
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen.
Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Antragsrecht
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die
fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.
Auskunftsrecht:
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an
fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter:
Da die Hauptversammlung am 06. September 2021 virtuell abgehalten wird, können
Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Die Teilnahme an dieser virtuellen
Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, das Beschlussantragsrecht sowie
die Erhebung eines Widerspruchs sind ausschließlich über Vollmachtserteilung und
Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen,
besonderen Stimmrechtsvertreter möglich. Die Bevollmächtigung anderer Personen
ist nicht möglich.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende
des 27. August 2021 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft
nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher
oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass
diese Frist am 01. September 2021 endet.
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July 30, 2021 08:04 ET (12:04 GMT)
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