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Dow Jones News
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(2)

EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / -2-

DJ EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
30.07.2021 
 
                                  Einladung zur 
                       außerordentlichen Hauptversammlung 
 
 
Telekom Austria Aktiengesellschaft 
FN 144477t, Handelsgericht Wien 
ISIN AT 0000720008 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Montag, 6. September 2021, um 14:00 Uhr 
MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden 
außerordentlichen Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der 
Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung (iSd der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können 
daher nicht physisch anwesend sein. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die außerordentliche Hauptversammlung am 
6. September 2021 ab 14:00 Uhr im Internet unter http://www.a1.group/de/ir/ao- 
hauptversammlung-2021 verfolgen (vollständige Internetübertragung in Echtzeit 
gem. § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung 
ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung 
(§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG). 
 
Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts, 
Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und 
Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, 
"besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung 
& Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt. 
 
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den 
Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an 
fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden. 
 
Bitte beachten Sie die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"), 
die Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.a1.group/de/ir/ 
ao-hauptversammlung-2021 finden. 
 
 
Tagesordnung 
 
1. Tagesordnungspunkt: 
 
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes. 
 
 
Informationen für unsere Aktionäre 
Auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.a1.group stehen Ihnen 
zur Verfügung: 
 
 
 1. der vollständige Text dieser Einberufung; 
 2. Einberufungsverlangen des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG; 
 3. Beschlussvorschlag des Aktionärs Österreichische Beteiligungs AG; 
 4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen 
   Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular; 
 5. Lebenslauf und Erklärung der Kandidatin gemäß § 87 Abs 2 AktG; 
 6. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV. 
 
 
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung: 
Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können 
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in 
Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der 
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der 
schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 18. August 2021 (19. Tag vor 
der Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 
1020 Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit 
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. 
Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
nachzuweisen. 
 
Beschlussvorschläge: 
Bis zum Ende des 26. August 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der 
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen 
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines 
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der 
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 
oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien, 
Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an ao.hauptversammlung.2021@a1.group) zu 
senden. 
 
Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang 
veröffentlichen, außer wenn 
 
 
 1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt; 
 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
   führen würde; 
 3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits 
   veröffentlicht wurde; 
 4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der 
   Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder 
 5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht 
   teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden. 
 
 
Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000 
Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt. 
Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der 
Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen 
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher 
Sprache zu übermitteln. 
 
 
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei 
Beschlussvorschlägen 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden 
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der 
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. 
Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in 
Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die 
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) 
beziehen. 
 
Antragsrecht 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann 
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein 
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die 
fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG 
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der 
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen 
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. 
 
Auskunftsrecht: 
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der 
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an 
fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft 
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
 
 1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem 
   Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil 
   zuzufügen, oder 
 2. ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
 
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. 
 
Teilnahme, Depotbestätigung & Stimmrechtsvertreter: 
Da die Hauptversammlung am 06. September 2021 virtuell abgehalten wird, können 
Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Die Teilnahme an dieser virtuellen 
Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, das Beschlussantragsrecht sowie 
die Erhebung eines Widerspruchs sind ausschließlich über Vollmachtserteilung und 
Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, 
besonderen Stimmrechtsvertreter möglich. Die Bevollmächtigung anderer Personen 
ist nicht möglich. 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende 
des 27. August 2021 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft 
nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher 
oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit 
Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der 
Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass 
diese Frist am 01. September 2021 endet. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 30, 2021 08:04 ET (12:04 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / -2-

Die Depotbestätigungen sind 
 
(i) in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt 
 
per Fax: +43 (0)1 8900 500 52, oder 
 
per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als PDF), 
 
(ii) in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an 
Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 
8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder 
 
per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599), wobei 
unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist, 
 
an die Gesellschaft zu senden. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
 
 1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im 
   Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 
 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen 
   Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls 
   vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in 
   ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 
 3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine 
   sonstige Bezeichnung; 
 4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008; 
 5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den 
   Nachweisstichtag, das ist der 27. August 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit 
   Wien), bezieht. 
 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und 
dies der Gesellschaft ordnungsgemäß nachgewiesen hat, hat das Recht, einen der 
nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen: 
 
(i) Dr. Michael Knap 
c/o Interessenverband für Anleger, IVA 
1130 Wien, Feldmühlgasse 22 
knap.telekom@hauptversammlung.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer LL.M. 
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
2340 Mödling, Enzersdorferstraße 4 
nauer.telekom@hauptversammlung.at 
 
(iii) MMag. Thomas Niss, MBA 
c/o Coown Technologies GmbH, 
1040 Wien, Gußhausstraße 3/2 
niss.telekom@hauptversammlung.at 
 
(iv) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz 
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH 
1010 Wien, Schottenring 19 
schulz.telekom@hauptversammlung.at 
 
 
Für die Bevollmächtigung finden Sie unter http://www.a1.group/de/ir/ao- 
hauptversammlung-2021 ein eigenes Vollmachtsformular. Wir bitten Sie, 
ausschließlich dieses Vollmachtsformular zu verwenden. 
 
Für die weiteren Details der Vollmachts- und Weisungserteilung, die dazu 
vorgesehenen Kommunikationsmöglichkeiten und Fristen sind die in der 
Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten. Eine persönliche 
Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausgeschlossen. 
 
Information zum Datenschutz der Aktionäre: 
Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre 
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, 
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, 
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail 
Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage 
der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen 
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen 
Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten 
von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der 
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. 
Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der 
Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa 
Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 
Telekom Austria AG. 
 
Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene 
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere 
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der 
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht 
nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, 
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem 
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das 
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch 
einzureichen (§ 120 AktG). 
 
Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer 
Internetseite unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutz 
 
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung: 
Das Grundkapital der Gesellschaft von 1.449.274.500 EUR ist geteilt in 
664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt 
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot 
unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841. 
 
Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern: 
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der 
Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
besteht. Sechs Männer und drei Frauen fungieren derzeit als gewählte 
Kapitalvertreter im Aufsichtsrat. 
 
Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 
AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das 
Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter 
wird derzeit erfüllt. 
 
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG. 
 
 
 
Weitere Informationen finden Sie unter 
https://www.a1.group 
 
 
 
Wien, 30. Juli 2021 Der Vorstand 
 
 
       International Securities Identification Number (ISIN) 
                 AT 0000720008 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Susanne Aglas-Reindl 
Head of Investor Relations 
 
Telekom Austria AG 
Lassallestraße 9 1020 Wien 
 
M  +43 664 66 39420 
T  +43 50 664 39420 
F  +43 50 664 9 39420 
@  susanne.aglas-reindl@A1.group 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 30, 2021 08:04 ET (12:04 GMT)

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