Freiburg (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat mal wieder seine schützende Hand über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehalten. (...) Doch die öffentlich-rechtlichen Sender sind deshalb kein Selbstbedienungsladen, in denen auf Kosten der Beitragszahler beliebig viel Geld ausgegeben werden kann. Die Sender können zwar ihren Bedarf anmelden, ob dieser gerechtfertigt ist, entscheidet die unabhängige KEF-Kommission. Und die ist durchaus streng. Immerhin hat Karlsruhe in seiner Entscheidung klar gemacht, warum es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für so wichtig hält. Es ist der unabhängige, besonnene, engagierte und im großen und ganzen auch ausgewogene Journalismus, der ARD, ZDF und Deutschlandfunk für die Demokratie unverzichtbar macht. Das sollten die Sender beachten, wenn sie zum Beispiel die politischen Magazine beschneiden. Natürlich dürfen sie auch Unterhaltung und Sport bringen, aber entscheidend ist ihre Berichterstattung über Politik, Gesellschaft und Kultur. http://www.mehr.bz/khs218i
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