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EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
05.08.2021 
 
               Kapsch TrafficCom AG 
                   Wien 
                 FN 223805 a 
                ISIN AT000KAPSCH9 
        Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der 
               Kapsch TrafficCom AG 
                ("Gesellschaft") 
      für Mittwoch, den 8. September 2021 um 10:00 Uhr (MESZ) 
       Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 
           Am Europlatz 2,1120 Wien, Österreich 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE 
PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung sowie zum Schutz der Aktionäre 
und sonstigen Teilnehmer eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. 
 
Die Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am 8. September 2021 wird auf 
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/ 
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) 
unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der 
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre aus Gründen des 
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung am 8. September 2021 (mit Ausnahme 
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht 
physisch teilnehmen können. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter 
physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden und 
weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter im Konferenzzentrum 
im Hause der Kapsch TrafficCom AG, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst 
gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der 
Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch 
zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an 
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter 
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.kapsch@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies 
ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von 
§ 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Somit haben alle Aktionäre die Möglichkeit, 
durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der 
Hauptversammlung am 8. September 2021 ab ca. 10:00 Uhr MESZ zu folgen und die 
Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das 
Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Der Zugang erfolgt über www.kapsch.net/ktc/ir 
oder www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting (die "Internetseite der 
Gesellschaft"). Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf 
hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen 
Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre 
zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre 
in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher 
auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird. 
 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
 
 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt 
   Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des 
   konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die 
   Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
   Geschäftsjahr 2020/21 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2020/21 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2020/21 
 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
 7. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, auch 
   mit der Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen, den 
   Ausschluss des Bezugsrechts und der Änderung der Satzung in § 5 
   (Grundkapital und Aktien) 
 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN ÜBER DIE 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 
18. August 2021 über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar: 
 
* Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen 
 Voraussetzungen für die Teilnahme (gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht, 
* Vergütungsbericht 
* konsolidierter nichtfinanzieller Bericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrates, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020/21; 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, 
* Erklärung der Kandidatin für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 
 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss - TOP 8, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter (gem § 3 Abs 4 
 COVID-19-GesV), 
* Frageformular, 
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer am Ende des 
29. August 2021 (24:00 Uhr, MESZ) ("Nachweisstichtag") Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
3. September 2021 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
§ 19 Abs 3 genügen lässt: 
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
 
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 73 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten: Kapsch TrafficCom AG 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich 
 
Per SWIFT: GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599 
unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. Hinsichtlich der 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und des dabei einzuhaltenden 
Verfahrens wird auf die Ausführungen in Punkt V. dieser Einberufung verwiesen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die zeitgerechte Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung 
zu veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 06, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)

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