DJ EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
=-------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
=-------------------------------------------------------------------------------
05.08.2021
Kapsch TrafficCom AG
Wien
FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der
Kapsch TrafficCom AG
("Gesellschaft")
für Mittwoch, den 8. September 2021 um 10:00 Uhr (MESZ)
Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG,
Am Europlatz 2,1120 Wien, Österreich
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE
PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung sowie zum Schutz der Aktionäre
und sonstigen Teilnehmer eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen.
Die Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am 8. September 2021 wird auf
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020)
unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt.
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre aus Gründen des
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung am 8. September 2021 (mit Ausnahme
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht
physisch teilnehmen können. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter
physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden und
weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter im Konferenzzentrum
im Hause der Kapsch TrafficCom AG, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst
gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der
Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch
zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch
Übermittlung von Fragen ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-
Mail-Adresse fragen.kapsch@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V.
bevollmächtigt haben.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies
ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von
§ 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Somit haben alle Aktionäre die Möglichkeit,
durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der
Hauptversammlung am 8. September 2021 ab ca. 10:00 Uhr MESZ zu folgen und die
Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das
Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Der Zugang erfolgt über www.kapsch.net/ktc/ir
oder www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting (die "Internetseite der
Gesellschaft"). Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der
Hauptversammlung nicht erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf
hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen
Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre
zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre
in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher
auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des
konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2020/21
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2020/21
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2020/21
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
7. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, auch
mit der Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen, den
Ausschluss des Bezugsrechts und der Änderung der Satzung in § 5
(Grundkapital und Aktien)
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN ÜBER DIE
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab
18. August 2021 über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar:
* Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme (gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV),
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht,
* Vergütungsbericht
* konsolidierter nichtfinanzieller Bericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2020/21;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Erklärung der Kandidatin für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss - TOP 8,
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter (gem § 3 Abs 4
COVID-19-GesV),
* Frageformular,
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer am Ende des
29. August 2021 (24:00 Uhr, MESZ) ("Nachweisstichtag") Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
3. September 2021 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 19 Abs 3 genügen lässt:
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 73
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten: Kapsch TrafficCom AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599
unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. Hinsichtlich der
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und des dabei einzuhaltenden
Verfahrens wird auf die Ausführungen in Punkt V. dieser Einberufung verwiesen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die zeitgerechte Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
August 06, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)
© 2021 Dow Jones News
