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EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / -3-

DJ EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
05.08.2021 
 
               Kapsch TrafficCom AG 
                   Wien 
                 FN 223805 a 
                ISIN AT000KAPSCH9 
        Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der 
               Kapsch TrafficCom AG 
                ("Gesellschaft") 
      für Mittwoch, den 8. September 2021 um 10:00 Uhr (MESZ) 
       Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG, 
           Am Europlatz 2,1120 Wien, Österreich 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE 
PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung sowie zum Schutz der Aktionäre 
und sonstigen Teilnehmer eine virtuelle Hauptversammlung durchzuführen. 
 
Die Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG am 8. September 2021 wird auf 
Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/ 
2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) 
unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der 
Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Der Vorstand bittet um Verständnis, dass Aktionäre aus Gründen des 
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung am 8. September 2021 (mit Ausnahme 
der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht 
physisch teilnehmen können. Die virtuelle Hauptversammlung findet unter 
physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden und 
weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter im Konferenzzentrum 
im Hause der Kapsch TrafficCom AG, Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst 
gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der 
Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch 
zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an 
einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter 
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.kapsch@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. Dies 
ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von 
§ 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Somit haben alle Aktionäre die Möglichkeit, 
durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der 
Hauptversammlung am 8. September 2021 ab ca. 10:00 Uhr MESZ zu folgen und die 
Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das 
Abstimmungsverfahren zu verfolgen. Der Zugang erfolgt über www.kapsch.net/ktc/ir 
oder www.kapsch.net/ktc/ir/Shareholders-Meeting (die "Internetseite der 
Gesellschaft"). Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär 
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Ebenso wird darauf 
hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen 
Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre 
zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre 
in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher 
auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird. 
 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
 
 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt 
   Konzernlagebericht, des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts, des 
   konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Vorschlags für die 
   Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
   Geschäftsjahr 2020/21 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2020/21 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2020/21 
 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22 
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
 7. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
 8. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals, auch 
   mit der Möglichkeit zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen, den 
   Ausschluss des Bezugsrechts und der Änderung der Satzung in § 5 
   (Grundkapital und Aktien) 
 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN ÜBER DIE 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 
18. August 2021 über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar: 
 
* Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen 
 Voraussetzungen für die Teilnahme (gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* konsolidierter Corporate Governance-Bericht, 
* Vergütungsbericht 
* konsolidierter nichtfinanzieller Bericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrates, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020/21; 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, 
* Erklärung der Kandidatin für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 
 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss - TOP 8, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter (gem § 3 Abs 4 
 COVID-19-GesV), 
* Frageformular, 
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte ist nur berechtigt, wer am Ende des 
29. August 2021 (24:00 Uhr, MESZ) ("Nachweisstichtag") Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
3. September 2021 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
§ 19 Abs 3 genügen lässt: 
Per E-Mail: anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
 
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 73 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten: Kapsch TrafficCom AG 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Österreich 
 
Per SWIFT: GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599 
unbedingt ISIN AT000KAPSCH9 im Text angeben) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. Hinsichtlich der 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und des dabei einzuhaltenden 
Verfahrens wird auf die Ausführungen in Punkt V. dieser Einberufung verwiesen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die zeitgerechte Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung 
zu veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 06, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / -2-

Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
* Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
 zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen 
 zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register 
 und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt 
 wird, 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, 
* Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 
* Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages (29. August 
2021, 24:00 Uhr, MESZ) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache 
oder in englischer Sprache entgegengenommen. 
 
 
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE 
VERFAHREN 
 
Jeder Aktionär, der die Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß Punkt IV. dieser 
Einberufung erfüllt, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu 
bestellen. Ausschließlich durch diese Person können (gemäß § 3 Abs 4 COVID-19- 
GesV) bei der Hauptversammlung Beschlussanträge gestellt, Stimmen abgegeben und 
Widerspruch erhoben werden. 
 
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet 
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: 
(i) Dr. Michael Knap 
c/o Interessenverband für Anleger, IVA 
Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich 
E-Mail-Adresse: knap.kapsch@hauptversammlung.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser 
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH 
Schottenring 19, 1010 Wien, Österreich 
E-Mail-Adresse: moser.kapsch@hauptversammlung.at 
 
(iii) Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer 
c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
Karlsplatz 3/1, 1010 Wien, Österreich 
E-Mail-Adresse: oberhammer.kapsch@hauptversammlung.at 
 
(iv) Rechtsanwältin Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. 
c/o a2o.legal - Kooperation selbständiger Rechtsanwälte 
Ebendorferstraße 6/10, 1010 Wien, Österreich 
E-Mail-Adresse: arlt.kapsch@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Zu diesem Zweck 
ist über die Internetseite der Gesellschaft ein eigenes Vollmachtsformular 
abrufbar, welches zwingend zu verwenden ist.Für die Vollmachtserteilung, für die 
dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und für die Fristen sind die in der 
Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich 
ausgeschlossen. 
 
 
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien 
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen 
muss in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 18. August 2021 (24:00 
Uhr, MESZ) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Kapsch TrafficCom AG, 
z. H. Herrn Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am Europlatz 2, 1120 Wien, 
Österreich, zugehen. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der 
Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in 
deutscher Sprache abgefasst sein. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit 
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum 
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein 
darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das 
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, 
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. 
dieser Einberufung) verwiesen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG 
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass 
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands 
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Textform 
spätestens am 31. August 2021 (24:00 Uhr MESZ) der Gesellschaft zugehen, 
entweder per Telefax an +43 (0)50 811 2809 oder per Post/Boten an Kapsch 
TrafficCom AG, z. H. Herrn Mag. Hans Lang, Investor Relations, Am Europlatz 2, 
1120 Wien, Österreich, oder per E-Mail anir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das 
Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG dem E-Mail, beispielsweise 
als PDF, anzuschließen ist. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 
13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf 
eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise 
abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung 
durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. 
Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in 
deutscher Sprache abgefasst sein. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die 
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf 
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die 
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter 
(Punkt V. der Einberufung). 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht 
gemäß § 118 AktG auch bei der virtuellen Hauptversammlung während der 
Hauptversammlung von den Aktionären selbst ausschließlich durch Übermittlung von 
Fragen bzw des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft an die E-Mail- 
Adresse fragen.kapsch@hauptversammlung.at ausgeübt werden kann. 
 
Der Vorsitzende kann während der Hauptversammlung angemessene zeitliche 
Beschränkungen festlegen. 
 
Dessen ungeachtet werden die Aktionäre gebeten alle Fragen bereits vorab in 
Textform per E-Mail an die Adresse fragen.kapsch@hauptversammlung.at zu 
übermitteln und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am dritten Werktag 
vor der Hauptversammlung, das ist Freitag, der 3. September 2021, bei der 
Gesellschaft einlangen. Das ermöglicht der Gesellschaft eine möglichst genaue 
Vorbereitung und rasche Beantwortung der gestellten Fragen in der 
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden ersucht, sich des Frageformulars, welches 
über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist, zu bedienen. Wenn dieses 
Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/ 
Firmenbuchnummer des Aktionärs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die 
Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der 
Depotbestätigung festzustellen, bitten wir, in diesem Fall auch die Depotnummer 
in dem E-Mail anzugeben. 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der 
Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt 
in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 06, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / -3-

19-GesV durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen. 
Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend 
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus. 
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von 
Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. August 2021 
in der oben angeführten Weise (Punkt VI Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem 
Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen 
Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren 
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit 
begründen könnten, anzuschließen. 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei 
der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 
Der Aufsichtsrat hat sich bisher aus vier Mitgliedern, die von der 
Hauptversammlung gewählt wurden, zusammengesetzt. Daher kommen auf die Kapsch 
TrafficCom AG die Bestimmungen über das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG 
nicht zur Anwendung. 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung 
vom Vorsitzenden festgelegt. 
 
Voraussetzung ist in jedem Fall der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß 
Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an 
den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung. 
 
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der 
Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation festgelegt. 
 
5. Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung 
 
Personenbezogene Daten der Aktionäre werden aus Anlass der Teilnahme der 
Hauptversammlung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. 
Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung 
enthalten, welche über die Internetseite der Gesellschaft abrufbar ist. 
 
 
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 13.000.000,-- und ist zerlegt in 13.000.000 auf Inhaber 
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 13.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene 
Aktien. 
 
Keine physische Anwesenheit 
 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der 
kommenden virtuellen Hauptversammlung (gemäß der COVID-19-GesV) weder Aktionäre 
noch Gäste persönlich zugelassen sind. 
 
Personenbezeichnungen 
 
Bei Personenbezeichnungen wird aus Gründen der Lesbarkeit nur die männliche Form 
angeführt. Es sind aber stets Männer, Frauen und Personen des dritten 
Geschlechts gemeint. 
 
Wien, im August 2021 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Investorenkontakt: 
Hans Lang 
Investor Relations Officer 
Kapsch TrafficCom AG 
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich 
T +43 50 811 1122 
ir.kapschtraffic@kapsch.net 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 06, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)

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