Unterschiedliche Belastungen, die während der Berufsausübung auf den Körper eines Erwerbstätigen einwirken, können kombiniert eine Berufskrankheit auslösen. Das hat das LSG Hessen in einem Fall entschieden, in dem ein Mann im Laufe seines Erwerbslebens verschiedenen körperlich belastenden Berufen nachging. Ein 1952 geborener Mann hatte von seiner Berufsgenossenschaft gefordert, seine Erkrankung an der Lendenwirbelsäule (LWS) als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Berufsgenossenschaft lehnte das jedoch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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