Freiburg (ots) - Es handelt sich um eine rechtspolitische Entscheidung von erheblicher Konsequenz. Damit ist die Ermächtigung der Bundesregierung verbunden, bestimmte administrative Vorhaben beschleunigt auf dem Verordnungswege umzusetzen - darunter auch Entscheidungen von erheblicher Auswirkung auf den Alltag wie zum Beispiel die Verhängung eines teilweisen Lockdowns. Auch wenn der Bundestag Herr des Verfahrens bleibt, weil er jeden Schritt der Regierung zurückholen könnte, ist damit eine Umgehung des üblichen parlamentarischen Verfahrens verbunden und damit eine Verringerung der demokratischen Kontrollfunktion der Abgeordneten. (...) Es ist keine Frage, dass damit die weitere Behandlung der Corona-Situation für die Bundesregierung bequemer geschehen kann. Bequemlichkeit darf aber keine Rechtfertigung für eine lang andauernde Beschneidung des Parlamentes sein. (...) Es wäre Zeit für die Rückkehr zum parlamentarischen Alltag.http://www.mehr.bz/khs232i
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