DJ SdK geht gegen Volkswagen-HV-Beschlüsse zu Vergleich mit Winterkorn vor
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) geht juristisch gegen den von den Volkswagen-Aktionären geschlossenen Vergleich im Diesel-Skandal mit dem früheren CEO Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler vor. SdK hat laut Mitteilung gegen die entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage beim Landgericht Hannover erhoben. Die Schutzgemeinschaft kritisiert, dass der Konzern ein Schlussstrich unter die zivilrechtliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern ziehen wolle, obwohl die konkrete Schadenhöhe noch nicht feststehe.
Volkswagen zeigte sich auf Nachfrage überzeugt, dass sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung wirksam seien. Die von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger öffentlich genannten Anfechtungsgründe entbehrten jeder Grundlages, so VW. Die Beschlüsse seien auf dem Aktionärstreffen zu mehr als 99 Prozent der Stimmen beschlossen worden. Die Klage der SdK wolle VW im Einzelnen prüfen.
SdK-Vorstand Markus Kienle moniert, dass Vorstände eine außerordentlich hohe Vergütung erhielten, mit der auch die Haftungsrisiken abgegolten werden sollen. Leider sei immer wieder zu beobachten, dass diese Haftung nur theoretischer Natur sei. In der Praxis greife diese auch bei eindeutigen Fällen so gut wie nie. "Im Falle von Volkswagen wird das ganze ad absurdum geführt. Obwohl weder die strafrechtliche Aufarbeitung noch die interne Aufarbeitung abgeschlossen ist, soll schon ein Vergleich geschlossen werden, der für die Gesellschaft in seiner Höhe völlig unbedeutend ist. Dies kann nicht rechtens sein", so Kienle.
Die VW-Aktionäre hatten während der Hauptversammlung im Juli den Vergleichen zugestimmt, wonach Winterkorn gut 11 Millionen und Stadler gut 4 Millionen Euro zahlen sollen. Die überwiegende Mehrheit der Stammaktien halten die Holding Porsche SE, das Land Niedersachsen und das Emirat Katar.
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August 27, 2021 08:16 ET (12:16 GMT)
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