Stuttgart (ots) - Völlig zu Recht muss mit Gesundheitsdaten hochsensibel umgegangen werden. Dennoch: Dass die Impfquote bei den Erwerbstätigen nicht höher ist, kann nicht tatenlos hingenommen werden. Wenn man allgemeine Impfzwänge vermeiden will, könnten Ausnahmeregeln wie eine Auskunftspflicht helfen, die ausdrücklich auf die aktuelle pandemische Notlage beschränkt bleibt. Wenn denn zum Beispiel die 2G- oder 3G-Regel im Betrieb eingeführt wird, könnte sich niemand mehr verstecken. Im Restaurant etwa wird ja auch Farbe bekannt.
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