DJ Corona-Arbeitsschutzverordnung verlängert und ergänzt
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt und somit bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Das gab das Bundesarbeitsministerium nach der Sitzung des Bundeskabinetts bekannt. "Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden." Dazu müssten auch die Betriebe ihre Anstrengungen ausweiten, noch ungeimpfte Beschäftigte zu einer Schutzimpfung zu motivieren.
"Die Verlängerung der bestehenden und bewährten Schutzmaßnahmen - betriebliche Hygienekonzepte, Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote - verschaffen uns dafür die notwendige Zeit und helfen, Infektionen in den Betrieben vorzubeugen", betonte Heil. Die Verlängerung und Ergänzung der Corona-Arbeitsschutzverordnung diene damit ganz wesentlich dem Gesundheitsschutz und sei Teil der Umsetzung der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 10. August. Die Änderungen treten laut Heils Ministerium am 10. September in Kraft.
Die Verordnung enthält nach den Angaben neu die Verpflichtung der Arbeitgeber, Beschäftigte über die Risiken einer Corona-Erkrankung und bestehende Möglichkeiten einer Impfung zu informieren, die Betriebsärzte bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen sowie Beschäftigte zur Wahrnehmung von Impfangeboten freizustellen. Ansonsten gelten demnach die bestehenden Arbeitsschutzregeln fort. Betriebliche Hygienepläne seien wie bisher zu erstellen und zu aktualisieren, umzusetzen sowie in geeigneter Weise zugänglich zu machen.
Arbeitgeber blieben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Präsenz die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Der Arbeitgeber kann laut den Angaben den Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten bei der Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen berücksichtigen, "eine entsprechende Auskunftspflicht der Beschäftigten besteht jedoch nicht".
Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssten weiterhin auf das notwendige Minimum reduziert bleiben. "Dazu kann auch Homeoffice einen wichtigen Beitrag leisten", so das Arbeitsministerium. Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen, wo andere Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz gewähren. Auch während der Pausenzeiten und in Pausenbereichen müsse der Infektionsschutz gewährleistet bleiben.
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September 01, 2021 05:41 ET (09:41 GMT)
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