Die Gewerkschaft GDL kann ihren Lokführer-Streik nach einem Gerichtsbeschluss fortsetzen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main lehnte am Donnerstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks ab. Das erklärte der zuständige Richter Volker Schulze nach fast dreistündiger Verhandlung.Den vollständigen Artikel lesen ...
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