FRANKFURT (dpa-AFX) - Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht hat die Berufungsverhandlung über den Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn begonnen. Das Staatsunternehmen will eine Einstweilige Verfügung erreichen, mit der der noch bis Dienstag geplante Arbeitskampf abgebrochen werden müsste. Sie argumentiert, dass die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer zu Streikzielen aufgerufen habe, die nicht in einem Tarifvertrag regelbar seien. In erster Instanz hatte aber das Arbeitsgericht Frankfurt am Donnerstag die Forderungen für rechtmäßig befunden. Dagegen hat die Bahn Berufung eingelegt. Die GDL hat den Streik am Freitag fortgesetzt./ceb/DP/zb
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