Influencer:innen empfehlen in den sozialen Medien gerne, was ihnen gefällt, und setzen direkt den passenden Internetlink dazu. Doch dürfen sie das auch - oder ist das Schleichwerbung? Der BGH hat sich dieser Frage gewidmet. Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich am Donnerstag (8.30 Uhr) zur Frage äußern, ob Influencer:innen bei Instagram Empfehlungen für Produkte mit Links zum Anbieter versehen dürfen. Der Verband Sozialer Wettbewerb wirft ihnen unzulässige Schleichwerbung vor und fordert Unterlassung sowie die Abmahnkosten (I ZR 126/20, I ZR 90/20, I ZR 125/20). Konkret geht es in Karlsruhe um Klagen gegen die auch ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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