Der Aufbau der österreichischen Übernahmekommission ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar, lese ich in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Sie überwacht den Kapitalmarkt, ist Ankläger und Richter zugleich - das ist nicht nur für mich Interessenskonflikt. Deshalb erfülle die Kommission nicht die Anforderung an ein "unabhängiges und unparteiisches Gericht" (verankert in Art. 47 der EU-Grundrechtecharta).
"Wir ...Den vollständigen Artikel lesen ...