DJ Bundesrat beschließt Fluthilfefonds und Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesrat hat die Einrichtung eines Fluthilfefonds von bis zu 30 Milliarden Euro für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete beschlossen. Der Beschluss sieht die Einrichtung eines Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro vor, um die Schäden durch das Juli-Hochwasser insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen zu bewältigen. Die Länderkammer billigte den entsprechenden Gesetzentwurf bei einer Sondersitzung in Berlin. Der Bundestag hatte ihm bereits am Dienstag zugestimmt.
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichnete den Beschluss im Bundesratsplenum als ein "ganz wichtiges Signal, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz nicht vergessen sind". Man stehe vor einer "Herkulesaufgabe". Es gelte, intensiv über eine Pflichtversicherung für Elementarschäden zu diskutieren. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) forderte, den Wiederaufbau in den Flutgebieten zum Anlass zu nehmen, das Planungsrecht zu beschleunigen.
Vorgesehen ist eine hälftige Beteiligung der Länder an der Rückzahlung von 28 Milliarden Euro, indem sie bis zum Jahr 2050 Anteile am Umsatzsteueraufkommen an den Bund abtreten. Für 2 Milliarden zur Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes kommt dieser allein auf. Noch in diesem Jahr stehen 16 Milliarden der insgesamt 30 Milliarden Euro im Rahmen der bereits gewährten Kreditermächtigungen zur Verfügung. Die übrigen Mittel würden "bedarfsgerecht" zur Verfügung gestellt, kündigte Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer im Bundesrat an. "Je schneller wir sind, um so schneller wird das Geld zur Verfügung gestellt, daran wird und sollte es nicht scheitern."
Gebilligt wurde dabei auch, dass die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt werden soll, sofern die Zahlungsunfähigkeit auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers beruht und begründete Aussicht auf Sanierung besteht. Ein weiterer Bestandteil sind Regelungen für eine bessere Warnung der Bevölkerung bei künftigen ähnlichen Ereignissen. So werden Mobilfunkbetreiber zur Einrichtung eines Cell-Broadcast-Systems verpflichtet, mit dem an alle in einer Funkzelle eingebuchten Mobiltelefone eine Mitteilung verschickt werden kann.
Außerdem werden verschiedene Änderungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen. So wird die sogenannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, neuer, wesentlicher Maßstab für die Corona-Schutzvorkehrungen. Zudem wird in bestimmten Einrichtungen eine Auskunftspflicht der Mitarbeiter zu ihrem Impfstatus eingeführt, darunter in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Die Regelung soll nur bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gelten. Eingeführt wird zudem eine Verpflichtung, bei der Einreise über einen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis zu verfügen.
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September 10, 2021 04:43 ET (08:43 GMT)
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