Die Selbstständigkeit der Fahrer bestehe "nur auf dem Papier", daher fielen sie unter den Tarifvertrag für Taxifahrer, urteilte ein Gericht in Amsterdam am Montag und gab damit dem Gewerkschaftsbund FNV recht. "Die rechtliche Beziehung zwischen Uber und den Fahrern erfüllt alle Merkmale eines Arbeitsvertrages."Das Gericht ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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