Auf Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Karlsruhe der EnBW die Verwendung von insgesamt sechs Klauseln in den AGB für Autostrom an Ladesäulen untersagt. Das Urteil hat aber einen großen Haken: Die beanstandeten AGB gelten gar nicht mehr. Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, erklärte das Gericht unter anderem die Vertragsbedingung für unwirksam, nach der Verbraucher:innen die ...Den vollständigen Artikel lesen ...