Ein Betriebsschließungsversicherer hatte seinen Kunden nur Versicherungsschutz für Betriebsschließungen gewährt, die aufgrund von bestimmten Krankheiten bzw. Erregern zustande kamen. Das OLG Köln musste nun entscheiden, ob es sich bei der betreffenden Klausel um eine abschließende Auflistung handelt. Wieder einmal hat ein Gericht zur Einstandspflicht von Betriebsschließungsversicherern im Corona-Lockdown geurteilt. In den beiden verhandelten Fällen entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln zugunsten ...Den vollständigen Artikel lesen ...