Der AfW hat für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagenvermittler eine Checkliste zur Bedarfsüberprüfung in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erstellt. Anhand der Checkliste können Vermittler den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen. Um die Erlaubnis zur Berufsausübung zu erhalten, brauchen Versicherungsmakler nach § 34d GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Vermittler gilt es, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig ...Den vollständigen Artikel lesen ...