Die gemeinsam mit Aegon eingebrachte Beschwerde gegen den ablehnenden Bescheid des ungarischen Innenministeriums wurde durch den Hauptstädtischen Gerichtshof in Budapest abgewiesen, teilte die VIG am Dienstag mit. Am 6. April 2021 hatte die VIG den Bescheid erhalten, in dem das ungarische Innenministerium den geplanten Erwerb der Aegon-Gesellschaften in Ungarn durch ein ausländisches Unternehmen untersagt. ...Den vollständigen Artikel lesen ...