Dürfen Äußerungen eines Arbeitnehmers als Kündigungsgrund herangezogen werden, wenn sie im Rahmen einer vertraulichen Kommunikation getätigt wurden? Das musste das LAG Berlin-Brandenburg entscheiden, nachdem ein Mitarbeiter sich in einem Chat verächtlich über Geflüchtete und Kollegen geäußert hatte. Ein gemeinnütziger Verein, der überwiegend in der Flüchtlingshilfe tätig ist, hatte im Zuge der Kündigung eines Mitarbeiters Kenntnis von einem über WhatsApp geführten Chat erlangt, an dem der technische ...Den vollständigen Artikel lesen ...