Die Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter werden ab dem 1. Oktober gesetzlich an die Fristen für Angestellte angepasst. In Hotellerie und Gastronomie bedeute das eine Verlängerung der Kündigungsfrist von bisher 2 auf mindestens 6 Wochen, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung der Gewerkschaft vida und der Arbeiterkammer (AK) am Mittwoch. Gestaffelt nach Dienstjahren könne die Frist bis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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