DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: BIKE24 Holding AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - Abschlussmeldung für Aktienrückkaufprogramm
Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - Abschlussmeldung für Aktienrückkaufprogramm Bike24 Holding AG schließt Aktienrückkaufprogramm ab Das Aktienrückkaufprogramm begann am 23.09.2021 und sollte spätestens mit Ablauf des 01.10.2021 enden. Das Aktienrückkaufprogramm endete vorzeitig am 28.09.2021, weil das maximale Rückkaufvolumen an diesem Tag erreicht wurde. In dem Zeitraum vom 23.09.2021 bis zum vorzeitigen Ende am 28.09.2021 (jeweils einschließlich) wurden insgesamt 17.000 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Gesellschaft erworben. Dies entspricht einem rechnerischen Anteil von ungefähr 0,04% des eingetragenen Grundkapitals der Gesellschaft. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 23,87. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 405.790,96 zurückgekauft. Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form werden auf der Website der Gesellschaft unter (https://ir.bike24.com) im Bereich "Investor Relations", Unterabschnitt "Aktie" veröffentlicht. Die Aktienrückkäufe wurden durch ein unabhängiges Kreditinstitut über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) durchgeführt. Dresden, 28.09.2021 Bike24 Holding AG 29.09.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | BIKE24 Holding AG |
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Deutschland |
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1236921 29.09.2021