KOLUMNE WOLFGANG KUCKERTZ Im März 2021 ist sie in Kraft getreten: die EU-Transparenzverordnung. Und da EU-Verordnungen nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wo es im Vorfeld dann noch Verbändestellung- nahmen und Sachverständigenanhörungen in einem der Bundestagsausschüsse gibt, ist das Inkrafttreten dann auch für viele etwas überraschend gekommen. So war der Fokus auf die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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