Thema heute:
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) gibt Tipps, welche Versicherungen Studierende benötigen
Viele junge Menschen stehen bereits in den Startlöchern und freuen sich auf ihr erstes Studiensemester. Statt im Jugendzimmer des Elternhauses die Lehrbücher zu durchforsten, hegen Studierende mehrheitlich den Wunsch nach Eigenständigkeit. Das zeigt die zwar aus dem Jahr 2016 stammende, aber immer noch aktuellste Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (DSW).
Demnach wohnen von den insgesamt 2,8 Millionen Studierenden knapp zwei Fünftel (38 %) in einer eigenen Wohnung, davon 17 % allein und 21 % in einer Partnerschaft. Ein knappes Drittel lebt in einer Wohngemeinschaft. Bei den Eltern machen es sich lediglich 20 % bequem, ein weiteres Drittel lebt in Wohnheimen.
Unabhängig davon, ob sich Studierende für oder gegen den Auszug entscheiden - eines dürfen alle trotz Vorfreude auf den Semesterstart nicht vergessen: ihren Versicherungsschutz. Über Mama und Papa mitversichert bleiben Studierende bei der privaten Haftpflichtversicherung, solange sie das 25. Lebensjahr nicht überschreiten. Das setzt selbstverständlich voraus, dass die Eltern diese Versicherung auch abgeschlossen haben. Bei der Krankenversicherung wird es weitaus komplizierter. Über eines sollten sich allerdings alle Studierenden bewusst sein: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist zur Absicherung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit gesetzlich verpflichtet. Und das gilt entsprechend auch für Studierende. Universitäten fordern bei der Einschreibung sogar direkt einen Krankenversicherungsnachweis. Letztlich mündet die Versicherungspflicht für Studierende in drei Optionen: Entweder sie versichern sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder sie schließen eine private Krankenversicherung (PKV), es sei denn sie haben einen Anspruch auf Heilfürsorge oder vergleichbare Ansprüche. Auch, wenn das Studienende noch in weiter Ferne scheint: Eines Tages wird das Studium durchs Arbeitsleben abgelöst. Auch junge Leute mit einem akademischen Abschluss können während ihrer beruflichen Laufbahn erkranken oder sich schwer verletzen - und auch schon vor oder während des Studiums kann das passieren. Können sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tatsächlich dauerhaft keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben, wird ihnen in den ersten fünf Jahren nur nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt. Daher ist es umso wichtiger, frühzeitig eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (EU/BU) abzuschließen - und zwar in ausreichender Höhe. Viele Versicherer bieten für Studierende eine Rentenhöhe bis zu 2.000 Euro im Monat.
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