Bei Steinhoff dürfte heute in der Führungsetage zumindest vorsichtig der ein oder andere Sektkorken knallen. Denn soeben trat ein wichtiger Vergleich zwischen Steinhoff und seinen Gläubiger in Kraft. Zuletzt hatte ein Amsterdamer Bezirksgericht entschieden, dass der ausgehandelte Vergleich rechtmäßig ist. Da in der vorgegebenen Frist, die heute abläuft, keine Revision beantragt wurde, ist das Urteil damit rechtskräftig.
Steinhoff hat damit sozusagen die halbe ...
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