KARLSRUHE (dpa-AFX) - Werbung für digitale medizinische Angebote wie Fernbehandlungen durch Ärzte im Ausland könnte bald juristisch vom Bundesgerichtshof (BGH) abgesegnet werden. Neue Gesetze mit mehr Möglichkeiten sogenannter Telemedizin seien darauf angelegt, dass sich Behandlungsmethoden ändern können, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenates, Thomas Koch, am Donnerstag in Karlsruhe.
Konkret geht es um eine private Krankenversicherung mit Sitz in München, die im Internet das Angebot eines "digitalen Arztbesuchs" per App bei Ärzten in der Schweiz beworben hatte. Die Wettbewerbszentrale, ein gemeinnütziger Verein, sieht darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und klagte auf Unterlassung.
In den beiden Vorinstanzen in München war die Versicherung unterlegen und dagegen in Revision gegangen. Das Oberlandesgericht etwa hatte argumentiert, Goldstandard einer ärztlichen Behandlung sei der persönliche Kontakt. "Das ist möglicherweise, meinen wir, so nicht richtig", sagte Koch. Eine endgültige Entscheidung will der BGH aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verkünden (Az. I ZR 146/20)./kre/DP/ngu