Anleihegläubiger der Singulus Technologies AG (ISIN: DE000 A1681X 5) verweigern ihren Abstimmungswillen: Demzufolge war die Abstimmung ohne Versammlung wie gewöhnlich bei solchen Erstveranstaltungen nicht beschlussfähig. Die von Montag, den 04. Oktober, um 0 Uhr (MESZ), bis Mittwoch, den 06. Oktober, um 24 Uhr (MESZ) gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG durchgeführte Abstimmung ohne Versammlung betreffend ...Den vollständigen Artikel lesen ...