DJ Zahl der Regelinsolvenzen in Deutschland steigt um 6 Prozent
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Zahl der Regelinsolvenzen in Deutschland hat im September erneut zugenommen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) stieg sie gegenüber dem Vormonat um 6,0 Prozent und lag um 25 Prozent höher als im September 2020, als die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt war. Die Regelinsolvenzen geben Hinweise auf die Entwicklung der gesamten Unternehmensinsolvenzen. Deren Anzahl lag um Juli um 12,3 Prozent niedriger als im Vorjahresmonat.
Der rückläufige Trend bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Monate setzte sich damit auch nach Auslaufen vieler Sonderregelungen, wie der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie, fort. Gegenüber Juli 2019, also vor Beginn der Ausbreitung der Corona-Pandemie in Deutschland, ging die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Juli um 27,0 Prozent zurück.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte im Juli 2021 auf rund 4,6 Milliarden Euro. Im Juli 2020 hatten sie noch bei etwa 3,9 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg bei gleichzeitigem Rückgang der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Berichtsmonat mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Juli 2020.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Baugewerbe mit 222 (Juli 2020: 204) Fällen. Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 189 (228) Verfahren. Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen- und technischen Dienstleistungen (zum Beispiel Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieursbüros, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, Fotolabors sowie Veterinärwesen) wurden 131 (182) Insolvenzen gemeldet.
Beim Vergleich der Insolvenzzahlen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder voll eingesetzt. In den Zahlen für Juli 2021 ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, weiterhin keine Trendumkehr bei der Zahl der Unternehmensinsolvenzen zu beobachten.
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Juli im Vergleich zum Vorjahresmonat um 78,0 Prozent auf 7.164. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
DJG/hab/sha
(END) Dow Jones Newswires
October 12, 2021 02:29 ET (06:29 GMT)
Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.