
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der angeblich auch in Frankfurt am Main ansässigen "finexo markets" keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Verantwortlichen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (15.10.2021)
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