DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
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einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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15.10.2021
E I N B E R U F U N G
AT0000606306202111100900
an die Aktionär*innen
für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ)
im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG,
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
als virtuelle Versammlung stattfindende
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionär*innen
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen
und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als
virtuelle Versammlung abzuhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der
Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des
Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von
COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz
zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf
andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3
Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen
Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß
§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den
Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung
(§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird.
II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der
außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionär*innen
können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch
elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal
mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind
gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens
ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft[1] unter
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https://
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html]
zugänglich.
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur
Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-
GesV iVm § 102
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ)
öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite
der Gesellschaft zugänglich:
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020;
* Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1;
* vollständiger Text dieser Einberufung;
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;
* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung gemäß
§ 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation");
* Frageformular.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober
2021, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär*in ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 5. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
______________________________________________________________________________
|(i)_für_die_Übermittlung_der_Depotbestätigung_in_Schriftform__________________|
| |Raiffeisen Bank International AG |
|per Post oder Boten: |c/o Link Market Services GmbH, |
|_________________________________________|Siebensterngasse_32-34,_1070_Wien___|
|per E-Mail ein elektronisches Dokument im|anmeldung.rbi@anmeldestelle.at |
|Format PDF mit einer qualifizierten |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] |
|elektronischen_Signatur:_________________|____________________________________|
| |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder|
|per SWIFT: |MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben |
| |sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt |
|_________________________________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben_|
______________________________________________________________________________
|(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung |
|gemäß_§_15_Abs_2_genügen_lässt________________________________________________|
|per_Telefax:|+43_(0)_1_3750_215-99,___________________________________________|
| |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], |
|per E-Mail: |wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) |
|____________|anzuschließen_ist________________________________________________|
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der
OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben
zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);
* Angaben über den/die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionär*in, ISIN
AT0000606306,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen in dieser Einberufung werden
daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei
der Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionär*innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär*innen können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN
GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber*innen dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten),
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen
muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 22. Oktober 2021
der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG,
z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien,
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October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)
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