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Dow Jones News
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(2)

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank -3-

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
15.10.2021 
 
               E I N B E R U F U N G 
              AT0000606306202111100900 
 
               an die Aktionär*innen 
 
     für die am Mittwoch, den 10. November 2021, um 10.00 Uhr (MEZ) 
      im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, 
           Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, 
          als virtuelle Versammlung stattfindende 
            AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
                   der 
            Raiffeisen Bank International AG 
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
                ISIN AT0000606306 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionär*innen 
 
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung 
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionär*innen 
und sonstiger Teilnehmer*innen, die außerordentliche Hauptversammlung als 
virtuelle Versammlung abzuhalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der 
Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des 
Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von 
COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz 
zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen 
ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer*innen und von Beschlussfassungen auf 
andere Weise (COVID-19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 
Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionär*innen durchgeführt. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass in der kommenden außerordentlichen 
Hauptversammlung am 10. November 2021 besondere Stimmrechtsvertreter*innen gemäß 
§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den 
Aktionär*innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung 
(§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird. 
 
II. Teilnahme der Aktionär*innen über das HV-Portal 
 
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionär*innen an der 
außerordentlichen Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionär*innen 
können daher an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung durch 
elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal 
mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. 
 
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung sind 
gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens 
ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft[1] unter 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] 
zugänglich. 
 
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die außerordentliche Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur 
Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19- 
GesV iVm § 102 
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MEZ) 
öffentlich übertragen. 
 
 
                A. TAGESORDNUNG 
 
 
 1. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
   Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
            B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende Unterlagen sind spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der Internetseite 
der Gesellschaft zugänglich: 
 
 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020; 
* Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 1; 
* vollständiger Text dieser Einberufung; 
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG; 
* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung gemäß 
 § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"); 
* Frageformular. 
 
 
 
          C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
                HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
außerordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der außerordentlichen 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 31. Oktober 
2021, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung 
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär*in ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spätestens am 5. November 2021, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf 
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|(i)_für_die_Übermittlung_der_Depotbestätigung_in_Schriftform__________________| 
|                     |Raiffeisen Bank International AG  | 
|per Post oder Boten:           |c/o Link Market Services GmbH,   | 
|_________________________________________|Siebensterngasse_32-34,_1070_Wien___| 
|per E-Mail ein elektronisches Dokument im|anmeldung.rbi@anmeldestelle.at   | 
|Format PDF mit einer qualifizierten   |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]  | 
|elektronischen_Signatur:_________________|____________________________________| 
|                     |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder| 
|per SWIFT:                |MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben | 
|                     |sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt | 
|_________________________________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben_| 
 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung  | 
|gemäß_§_15_Abs_2_genügen_lässt________________________________________________| 
|per_Telefax:|+43_(0)_1_3750_215-99,___________________________________________| 
|      |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], | 
|per E-Mail: |wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF)   | 
|____________|anzuschließen_ist________________________________________________| 
 
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der 
OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben 
zu enthalten: 
 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
 zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT); 
* Angaben über den/die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
 natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionär*in, ISIN 
 AT0000606306, 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den 
 Nachweisstichtag, 31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht. 
 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionär*innen in dieser Einberufung werden 
daher jene Aktionär*innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei 
der Gesellschaft eingelangt sind. 
 
Die Aktionär*innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionär*innen können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
         D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN 
           GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals 
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber*innen dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), 
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen 
muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 22. Oktober 2021 
der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, 
z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank -2-

Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an 
die E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX 
zugehen. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige 
Zeichnung durch jede*n Antragsteller*in oder, wenn per E-Mail, mit 
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit 
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in 
Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im Text anzugeben ist. 
 
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen 
Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionär*innen (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber*innen der Aktien sind. Diese 
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter 
als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den 
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen oder bei 
mehreren Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß 
von 5% vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag 
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird 
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Beschlussvorschläge 
 
Aktionär*innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals 
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands 
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am 29. Oktober 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 
1 3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter 
Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank 
International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am 
Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform 
im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer 
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen 
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss 
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar 
gemacht werden. 
 
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der 
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss 
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei 
mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in 
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen 
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen 
sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter 
Abschnitt C. verwiesen. 
 
 
HV-Portal 
 
In der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 10. 
November 2021 steht den Aktionär*innen für die Ausübung des Stimmrechts und der 
sonstigen Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV- 
Portal ist ab dem Nachweisstichtag (31. Oktober 2021, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der 
Internetseite der Gesellschaft erreichbar. 
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionär*innen die 
 
* Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung mittels einer akustischen 
 und optischen Verbindung in Echtzeit, 
* Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe, 
* Stellung eines Beschlussantrags, 
* Erhebung eines Widerspruchs, 
* Ausübung des Auskunftsrechts, 
* Bevollmächtigung eines/einer Vertreter*in. 
 
 
Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den 
Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 20. Oktober 2021 auf der 
Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. 
 
Auskunftsrecht 
 
Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär*in auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft 
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach 
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der 
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor 
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der 
Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. 
 
Jede*r Aktionär*in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der 
Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer 
Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär*innen ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung). 
 
Ferner können Aktionär*innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail 
an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für 
die Identifikation der Aktionär*innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen 
unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der 
Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des 
Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der 
Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. 
 
Die Aktionär*innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur 
Identität enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht 
einem/einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
 
Antragsrecht 
 
Jede*r Aktionär*in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, 
wird im Laufe der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden 
festgelegt und rechtzeitig angekündigt werden. 
 
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionär*innenrechte über das HV- 
Portal sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der 
Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. 
 
 
           E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jede*r Aktionär*in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen außerordentlichen 
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine*n Vertreter*in zu 
bestellen, der/die im Namen des/der Aktionär*in an der virtuellen 
außerordentlichen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die 
Aktionär*in hat, den er/sie vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär*in seinem/ihrem 
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses 
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß. 
 
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die 
Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 9. November 2021, 
16.00 Uhr (MEZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen: 
 
 ______________________________________________________________________________ 
|per_Telefax:________|+43_(0)_1_3750_215-99____________________________________| 
|          |anmeldung.rbi@anmeldestelle.at              | 
|per E-Mail:     |[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Vollmacht als| 
|____________________|Anhang_(z.B._PDF)_dem_E-Mail_anzuschließen_ist___________| 
|          |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20  | 
|per SWIFT:     |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt   | 
|____________________|"ISIN_AT0000606306"_im_Text_angeben;_oder________________| 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank -3-

|          |RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20  | 
|          |"HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt   | 
|per Post oder Boten:|"ISIN AT0000606306" im Text angeben; oder        | 
|          |Raiffeisen Bank International AG             | 
|          |c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34,  | 
|____________________|1070_Wien________________________________________________| 
 
 
Als besonderer Service steht den Aktionär*innen ein Vertreter des 
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, 
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der 
sonstigen Aktionär*innenrechte in der Hauptversammlung zur Verfügung, der jedoch 
nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist. 
 
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der 
außerordentlichen Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil- 
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at 
[knap.rbi@anmeldestelle.at]. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen 
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die 
Gesellschaft zu senden oder über das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall müssen 
dem IVA Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche 
ausdrücklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeübt. 
 
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf 
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den 
Teilnahmeinformationen enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft 
abrufbar sind. 
 
 
      F. Information für Aktionär*INNEN zur Datenverarbeitung 
 
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von 
Aktionär*innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung 
teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer*in"), insbesondere Name, Anschrift, 
Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des 
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail-Adresse 
und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des 
Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den 
depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den 
Teilnehmer*innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der 
Anforderung der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch 
Eingaben über das HV-Portal. Die Teilnehmer*innen sind grundsätzlich 
verpflichtet, der Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben 
mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern*innen 
ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße 
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und 
Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- 
sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH, 
Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien), erhalten von der Raiffeisen Bank 
International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung 
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG. 
 
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank 
International AG auch personenbezogene Daten von Aktionär*innen und deren 
Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die 
Finanzmarktaufsicht. 
 
Die Daten der Teilnehmer*innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren 
gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht. 
 
Alle Teilnehmer*innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder 
Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das 
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf 
Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. 
 
Diese Rechte können Teilnehmer*innen gegenüber der Raiffeisen Bank International 
AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Raiffeisen Bank International AG 
Group Data Privacy & Quality Governance 
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich 
datenschutz@rbinternational.com [datenschutz@rbinternational.com] 
+43 (0)1 71 707-8603 
 
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
abrufbar. 
 
          G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
Im Zeitpunkt der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf 
Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum 
Stichtag 391.930 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; 
die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren 
Tochterunternehmen. 
 
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 
328.547.691. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
Wien, im Oktober 2021 
                 Der Vorstand 
                   der 
Raiffeisen Bank International AG 
 
 
[1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so 
ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen- 
uebersicht/hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/ausserordentliche-hauptversammlung-2021.html] gemeint. 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Frau Mag. Golnaz Miremadi 
Group Executive Office 
Raiffeisen Bank International AG 
+43 1 71707 - 2141 
golnaz.miremadi@rbinternational.com 
 
Ende der Mitteilung                euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Anhänge zur Meldung: 
=--------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/12/10799813/0/aovHV_2021_Einberufung.pdf 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

October 15, 2021 07:02 ET (11:02 GMT)

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