Muss eine Arbeitnehmerin während ihres Urlaubs in Corona-Quarantäne, so reicht der Bescheid des Gesundheitsamts nicht aus, um den Urlaub zurückerstattet zu bekommen. Ein ärztliches Attest über Arbeitsunfähigkeit ist nötig, hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden. Eine Arbeitnehmerin hat sich in der Zeit vom 10.12.2020 bis zum 31.12.2020 in bewilligtem Erholungsurlaub befunden. Nach einem Kontakt mit ihrer mit Covid-19 infizierten Tochter ordnete das Gesundheitsamt für sie zunächst ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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