Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis ...Den vollständigen Artikel lesen ...