Die polnische Fluggesellschaft LOT hatte gegen entsprechende Genehmigungen der EU-Kommission von Ende 2017 geklagt. Die Richter in Luxemburg wiesen die Argumentation ab, dass die Brüsseler Behörde Fehler bei ihrer Entscheidung gemacht habe und die Beschlüsse für nichtig erklärt werden sollten, wie das Gericht am Mittwoch ...Den vollständigen Artikel lesen ...