Karl-Heinz Grasser hat es nun eilig. Der ehemalige Finanzminister in Diensten von FPÖ und ÖVP möchte, dass das gegen ihn ergangene Urteil im Buwog-Prozess flotter ausformuliert wird, wie der "Standard" berichtet. Seine Anwälte haben bereits vor einigen Wochen einen entsprechenden Antrag eingebracht. Zuständig ist das Wiener Oberlandesgericht, dessen Entscheidung noch aussteht.Tatsächlich ist der mündliche ...Den vollständigen Artikel lesen ...