BONN/BERLIN (dpa-AFX) - Nach Störungen durch winterliche Witterung muss die Deutsche Bahn ihre Strecken künftig spätestens nach 24 Stunden wieder befahrbar machen. Das geht aus einem Beschluss der Bundesnetzagentur hervor. Demnach muss die Bahn entsprechende Regelungen innerhalb eines Jahres in ihren Nutzungsbedingungen aufnehmen, andernfalls droht ein Zwangsgeld von 100 000 Euro. Gelingt der Bahn keine Streckenfreigabe innerhalb eines Tages, muss sie nach dem Beschluss belegen, dass dies objektiv ausgeschlossen war. Bahn-Konkurrenten hatten sich nach teils tagelangen Streckensperrungen im Februar bei der Netzagentur beschwert. Ihre Verbände Mofair und Netzwerk Europäischer Eisenbahn begrüßten den Beschluss am Mittwoch./bf/DP/nas