Der Kampf gegen die Corona-Politik gilt steuerrechtlich nicht als gemeinnützig, meldet Reuters. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem Eilverfahren klargestellt. Zwar dürfe ein gemeinnütziger Verein durchaus Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen, jedoch nur in dem Rahmen,...Den vollständigen Artikel lesen ...
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