Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Anlegerschutz bei Immobilienfonds bestätigt. Das unbefristete Rücktrittsrecht für Verbraucher bei einer fehlenden oder mangelhaften Anlegerbestätigung sei verfassungskonform, so die Höchstrichter in einem Erkenntnis vom 25. September 2021 (G 130/2021-15). Die "Presse" hat darüber am Dienstag berichtet.Bei geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds ("Hollandfonds") ...Den vollständigen Artikel lesen ...