DJ Elderson: Zentralbanken wollen Finanzierung von Nachhaltigkeit fördern
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--EZB-Direktor Frank Elderson hat in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System (NGFS) den Willen der beteiligten 100 Zentralbanken bekräftigt, die Finanzierung nachhaltigen Wirtschaftens zu fördern. "Wir werden das Finanzsystem weiterhin widerstandsfähiger gegen Klima- und Umweltrisiken machen und die Ausweitung der Finanzierungsströme fördern, die zur Unterstützung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft erforderlich sind", sagte Elderson laut veröffentlichtem Redetext bei der UN-Klimakonferenz in Glasgow.
Die Zentralbanken seien bereit, zu den globalen Maßnahmen beizutragen, die zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens erforderlich seien. "Und wir gehen konkrete Verpflichtungen ein, woran wir in den kommenden Jahren arbeiten und was wir in allen Kernbereichen unseres Netzwerks von Zentralbanken und Aufsichtsbehörden leisten werden", sagte Elderson.
Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte am Nachmittag auf ihrer Website eine Selbstverpflichtung, zum Klimaschutz beizutragen ("The ECB pledge on climate change action"). Darin heißt es: "Die EZB verpflichtet sich in ihrem Zuständigkeitsbereich zu entschlossenen Maßnahmen der Entscheidungsträger zur Umsetzung des Pariser Abkommens und zur Abschwächung der Folgen des Klimawandels."
Die EZB ist hauptsächlich auf die Bewahrung mittelfristiger Preisstabilität verpflichtet. Diese sieht sie allerdings sowohl direkt als auch indirekt durch die Auswirkungen des Klimawandels beeinflusst. Gleichwohl gibt es Stimmen, die die EZB zunehmend mit Aufgaben abseits des klassischen geldpolitischen Handlungsrahmens überfrachtet sehen.
In ihrer Selbstverpflichtung verpflichtet sich die EZB unter anderem dazu, bis Ende nächsten Jahres einen detaillierten Plan vorzulegen, wie sie künftig die klimatische Aspekte privater Assets berücksichtigen will, die sie kauft oder im Rahmen von Repo-Geschäften akzeptiert.
Zu folgenden Maßnahmen verplichtete sich die EZB (Auszug):
1. Bewerten, ob die Risikomanagement- und Offenlegungspraktiken der Banken den aufsichtlichen Anforderungen entsprechen und geeignete Maßnahmen ergreifen (Fortlaufend, Zwischenergebnisse im vierten Quartal 2021)
2. Entwicklung einer Aufsichtsmethodik für Klima- und Umweltrisiken und aller damit verbundenen aufsichtlichen Anforderungen (Fortlaufend, Zwischenergebnisse im vierten Quartal 2021)
3. Durchführung von aufsichtlichen Klima-Stresstests für Banken und makroprudenziellen Klima-Stresstests Tests/Szenarioanalysen für Banken und andere Finanzintermediäre (2022 - Vorbereitungen haben begonnen)
4. Regelmäßige Überwachung und Bewertung von Klimarisiken der Banken, Versicherer sowie anderen Finanzinstitute und Unternehmen und der strukturelle Entwicklungen, insbesondere im Hinblick auf nachhaltige Finanzen (Fortlaufend im Rahmen von Finanzstabilitätsberichten)
5. Umsetzung einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Anlagestrategie für die Eigenmittel der EZB und der Mitarbeiter-Pensionsfondsportfolien (Fortlaufend)
6. Offenlegung klimabezogener Informationen zu den nicht geldpolitischen Portfolios der EZB in Zusammenarbeit mit den anderen Zentralbanken des Eurosystems (erstes Quartal 2023)
7. Bewertung der Art und Weise, wie die vom Eurosystem anerkannten Ratingagenturen klimabezogene Risiken in ihre Ratings einbeziehen. Prüfung der Entwicklung von Mindeststandards, um die konsequente Einbeziehung von Klimarisiken in die internen Ratings des Eurosystems zu gewährleisten (zweites Quartal 2022)
8. Verbesserung der Makromodelle der EZB zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels für Wirtschaftstätigkeit, Inflation und geldpolitische Transmission (viertes Quartal 2024)
9. Einführung von Klima-Offenlegungspflichten für Vermögenswerte des privaten Sektors, die als Sicherheiten bei geldpolitischen Geschäften des Eurosystems und für den Ankauf von Vermögenswerten als neues Zulassungskriterium dienen können oder als Grundlage für eine differenzierte Behandlung. Anpassung der Regeln für den Ankauf von Vermögenswerten des Unternehmenssektors, um Kriterien für den Klimawandel einzubeziehen (Vorlage eines detaillierten Plans bis zum vierten Quartal 2022)
10. Offenlegung von klimarelevanten Informationen über Assets des Unternehmenssektors in geldpolitischen Portfolios (erstes Quartal 2023)
11. Entwicklung von Messgrößen und Indikatoren für den Klimawandel, um Datenlücken im Bereich der physischen Klimarisiken, des CO2-Fußabdrucks der Portfolios von Finanzinstituten und grüner Finanzinstrumente zu schließen (viertes Quartal 2022)
12. Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen im EZB-Jahresbericht, einschließlich der EZB-weiten Emissionssenkungsziele im Einklang mit dem Pariser Abkommen, das einen Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius vorsieht (2022)
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November 03, 2021 12:11 ET (16:11 GMT)
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