Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Fristsetzungsantrag von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser im Buwog-Verfahren abgewiesen. Im Antrag wurde bemängelt, dass die schriftliche Ausfertigung des Urteils des Schöffensenats noch nicht fertig ist. Trotz der verhältnismäßig langen Zeit, die seit der mündlichen Verkündung des Urteils am 4. Dezember 2020 verstrichen sei, liege keine Säumnis vor, teilte ...Den vollständigen Artikel lesen ...